Stiftungsurkunden werden in der Regel einmal aufgesetzt und dann nicht weiter beachtet. Solange der Stifter voll aktiv ist, wird hierfür oftmals keine Notwendigkeit gesehen. In den meisten Fällen stimmt sich der Vorstand mit dem Stifter ab, weshalb es nicht notwendig erscheint, die Regelungen der Stiftungsurkunde weiter zu beachten – “es läuft ja eh bestens“. Diese Situation ändert sich in der Regel, sobald der Stifter nicht mehr verfügbar ist. Dann bekommt die Stiftungsurkunde doch wieder eine wichtige Rolle, insbesondere dann, wenn die Nachfolgegeneration wissen will, welche Rechte ihr laut der Stiftungserklärung zukommen. Dabei geht es nicht immer nur um Ansprüche als Begünstigter. Auch Mitwirkungs- und Kontrollrechte werden dann interessant. Im Rahmen unseres Recht Früh (diesem Spät) bieten wir einen Überblick über weit verbreitete Bestimmungen, die in Stiftungsurkunden regelmäßig zu Problemen beim Generationswechsel führen und zeigen auf, welche Lösungsvorschläge es gibt. Weiters sprechen wir darüber, was zu beachten ist, wenn es doch zum Streit kommt. |
Weber & Co
|
|
22. Juni 2022
|
|
18:30 - 20:00
|
|
WEBER & CO. (Weber Rechtsanwälte GmbH & Co KG)
|
|
Ja
|