Mit der Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom 22.12.2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien („Notverordnung“) werden vorübergehende „Notfallvorschriften“ festgelegt, um das Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu beschleunigen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf bestimmten Technologien oder Arten von Projekten für erneuerbare Energien, mit denen bereits innerhalb einer kurzen Zeit die Nutzung erneuerbarer Energien in der Union ausgeweitet werden kann. In dem Webinar werden Fragen zur Handhabung der Not-VOernE beleuchtet, insbesondere soweit baubehördliche Verfahren betroffen sind. |
Linde Verlag
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12. April 2023
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Ja
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