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4. Juli 2025
12:00 - 13:00
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Online
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Liebe Verwalterkolleginnen und -kollegen,
Ob ganze Leitungen, Lötstellen oder Armaturen – ab dem 12. Januar 2026 dürfen keine bleihaltigen Bauteile mehr im Trinkwassersystem betrieben werden. Die Pflicht zur Entfernung gilt unabhängig vom gemessenen Bleiwert. Wer nicht handelt, riskiert rechtliche Konsequenzen.
•Was genau ist verboten und ab wann?•Welche Gebäude sind betroffen?•Wer ist verantwortlich und welche Fristen und Nachweise sind notwendig
Wissen Sie schon, was Sie tun?Gemeinsam überlegen wir sinnvolle Handlungsoptionen. ... weiterlesen Liebe Verwalterkolleginnen und -kollegen, Ob ganze Leitungen, Lötstellen oder Armaturen – ab dem 12. Januar 2026 dürfen keine bleihaltigen Bauteile mehr im Trinkwassersystem betrieben werden. Die Pflicht zur Entfernung gilt unabhängig vom gemessenen Bleiwert. Wer nicht handelt, riskiert rechtliche Konsequenzen. •Was genau ist verboten und ab wann? Wissen Sie schon, was Sie tun? Ihre Martina Schinke |